Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten gebe ich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Kathrin Grafenberger MSc BSc
Berufsgruppe: Hebamme
Berufssitz: Österreich
Registrierungsnummer beim ÖHG: 1963
1 Allgemeines
Für die von mir angebotenen Leistungen gelten die Vertragsbestimmungen auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Mit gegenständlichen AGBs wird der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im weiteren als „Kundin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
2 Vertragsabschluss
Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Kundin kommt nach erfolgtem Erstgespräch und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten Leistungsumfanges zu Stande.
Die Kundin bucht mit der Anmeldung zur Betreuung einen limitierten Betreuungsplatz. Bei einer Absage dieser Betreuung aus nicht medizinischen Gründen fällt eine Ausfallsgebühr an.
Die Hebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Kundin nicht erwartet werden kann.
3 Vertragsgegenstand
Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrages ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Kundin vereinbarten Leistungskatalog.
Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringungen in der Schwangerschaft in den Ordinationsräumen der Hebamme und die Leistungserbringungen im Wochenbett am Wohnsitz der Kundin erfolgen.
4 Mitwirkungspflicht der Kundin
Die Kundin ist verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus der Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Kundin und des Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeiten wesentlichen Informationen von der Kundin mitgeteilt bekommen, allem voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen.
Die Kundin hat der Hebamme im Rahmen der Erstanamnese und allen weiteren Anamnesen alle nötigen Informationen zu erteilen.
Die Kundin verpflichtet sich der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder ihren Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.
Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Kundin ihre Mitwirkungspflicht verletzt.
5 Erreichbarkeit
Die Kontaktaufnahme nach der Geburt zur vereinbarten Wochenbettbetreuung erfolgt per SMS.
Sonstige Anliege richten Sie bitte ausschließlich per Email oder per Anmeldeformular auf der Homepage an mich.
Eine telefonische Erreichbarkeit wird nicht gewährleistet.
In Akutsituationen bzw. bei Notfällen wenden Sie sich bitte eigenständig an den ärztlichen Dienst oder das nächstgelegene Krankenhaus.
6 Schweigepflicht/Datenschutz
Hebammen unterliegen laut §7 HebG der Schweigepflicht. Alle Daten der Kundin, die für die Betreuung und Behandlung notwendig sind, werden nur an Dritte weitergegeben, wenn die Kundin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Daten werden in elektronischer und nicht-elektronischer Form gespeichert und lt. HebG mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt.
Gemäß Artikel 13-15 DSGVO besteht für die Hebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen und Institutionen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Kundin eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde zu.
Die Datenschutzerklärung finden Sie auf der Homepage.
Die elektronische Kommunikation (SMS, Whatsapp, …) kann Sicherheitslücken aufweisen, da ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Eine Kommunikation mittels SMS wird zwischen Hebamme und Kundin daher ausschließlich für Terminvereinbarungen oder -verschiebungen vereinbart.
7 Termine
Die jeweiligen Termine werden mit der Kundin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine einzuhalten sind.
Für Termine die nicht eingehalten bzw. 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird eine Stornierungsgebühr von 50,00 Euro pro ausgefallener Behandlungsstunde verrechnet.
Sollte die Hebamme einen Termin kurzfristig absagen müssen, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart oder eine Vertretungshebamme für den vereinbarten Termin organisiert.
8 Vertretung
Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch von einer anderen Hebamme vertreten lassen. Die wird der Kundin zeitnah mitgeteilt.
Auch eine Überweisung an ein Krankenhaus gilt als professionelle Weiterversorgung.
9 Dienstverhinderung
Bei längerer Abwesenheit der Hebamme (Urlaub, Krankheit) sorgt die Hebamme für eine Vertretung durch eine andere Hebamme. Die Hebamme gibt das der Kundin bei geplanter Abwesenheit unverzüglich bekannt.
10 Kosten
Die Hebamme rechnet ihre erbrachten Leistungen je nach vereinbartem Leistungskatalog ab.
Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Hebamme eine Vergütung gemäß Punkt 7.
Die Kosten werden der Kundin mit der Aushändigung der Preisliste zur Kenntnis gebracht. Diese verstehen sich als Nettobeträge.
11 Zahlungsverzug
Im Fall des Zahlungsverzugs schuldet die Kundin der Hebamme Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung zusätzlich Mahnspesen in der Höhe von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen.
12 Vertragsauflösung
Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angabe von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom Behandlungsvertrag zurückzutreten.
Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Kundin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. vom Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Hebamme nicht verpflichtet ist, die Kundin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.
Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Kundin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
Jedenfalls bleibt der Kostenanspruch der Hebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen erhalten.
13 Vertragsänderungen
Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.
14 Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichen Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Innsbruck vereinbart.